Alkohol und Straßenverkehr
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=> Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)
Informationen über die Rechtslage in Österreich finden Sie hier:
http://www.api.or.at/akis/index/idxverkehr.htm
Angetrunken im Straßenverkehr, nur ein Kavaliersdelikt?
Es gibt nicht wenige, die so denken. Dagegen
spricht jedoch die Unfallstatistik: aufgrund von Alkohol verunglücken auf
den Straßen der Bundesrepublik jährlich ca. 1800 Menschen tödlich und
ca. 49000 Menschen werden verletzt. Zahlen, hinter denen Schicksale
stehen, dass sollte man sich vor Augen halten! Der TÜV Deutschland
vermutet sogar, dass jeder zweite Verkehrstote auf Alkohol
zurückzuführen ist. Schätzungsweise finden in Deutschland jährlich 120
Millionen Fahrten mit mehr als 0,8 Promille statt, das bedeutet das ca.
die Hälfte aller Autofahrer gelegentlich alkoholisiert fahren.

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Was bewirkt Alkohol beim Verkehrsteilnehmer?
- Bereits ab 0,2 Promille wird das
Wahrnehmungsvermögen für bewegliche Quellen herabgesetzt.
- Ab 0,3 Promille wird die
Entfernungseinschätzung beeinträchtigt.
- Ab 0,4 Promille entsteht der
"Tunnelblick" - das heißt das Blickfeld wird tunnelförmig
eingeschränkt.
- Ab 0,5 Promille lässt das Farbempfinden der
Augen nach. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 8x so hoch.
- Ab 0,6 Promille lässt das
Reaktionsvermögen drastisch nach. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist
jetzt 16x so hoch.
- Ab 0,7 Promille steigt die
Risikobereitschaft, starke Abnahme der Selbstkontrolle. Die
Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 20x so hoch.
- Ab 0,8 Promille sind die Lenkbewegungen
gestört, Verkehrsschilder werden übersehen. Die
Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 34x so hoch.
- Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,5
Promille steigt die Unfallwahrscheinlichkeit auf das 115fache!
Es handelt sich hier um ungefähre Angaben, die
individuell verschieden sein können. Versuchen Sie sich niemals an eine
bestimmte Promillegrenze "heranzutrinken", denn die
Verträglichkeit von Alkohol ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Das
hängt von Körpergewicht, Körpergröße, Geschlecht und
Alkoholgewöhnung ab. Vorsicht auch bei Medikamenten - diese haben häufig
eine fatale Wechselwirkung mit Alkohol! Auch Medikamente allein können
die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen!
Eine besondere Rolle spielt die
Alkoholgewöhnung. Trinkt ein Mensch regelmäßig gewisse Mengen Alkohol,
gewöhnt sich der Körper an den Stoff. Die sogenannte Toleranzgrenze
steigt. Es kommt immer wieder vor, dass Autofahrer mit einer
außergewöhnlich hohen Blutalkoholkonzentration angehalten werden, die
keinerlei Ausfallerscheinungen zeigen. In diesen Fällen liegt jedoch
meistens ein ernsthaftes Alkoholproblem vor.
Das sollten Sie wissen!
Weder Medikamente, Kaffee, die kalte Dusche
noch die vermeintlichen Wundermittelchen können den Promillewert im Blut
senken, auch wenn man sich danach wieder fit fühlt. Alkohol wird vom
Körper nur sehr langsam abgebaut, man rechnet pro Stunde 0,1 Promille.
Wer beispielsweise abends um 23 Uhr 1,5 Promille im Blut hatte, hat am
nächsten Morgen um 6 Uhr immer noch eine Blutalkoholkonzentration von 0,8
Promille (Restalkohol).
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Promillegrenzen im Straßenverkehr und ihre Rechtsfolgen
- 0,3 Promille: Werden bei einem Kraftfahrzeugführer während der Fahrt Ausfallerscheinungen bemerkt oder kommt es zu einer gefährlichen Verkehrssituation oder gar zu einem Unfall und wird zum Vorfallszeitpunkt eine
Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille oder mehr festgestellt, ist nach
deutscher Rechtsprechung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Alkohol
eine der Ursachen für diese relative Fahruntüchtigkeit gewesen ist. Kann dies nachgewiesen werden, kommt, je nachdem, ob der Vorfall folgenlos geblieben ist oder zu einer konkreten Gefahr oder gar zu einem Unfall geführt hat, eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.
- 0,5 Promille: Wer als Kraftfahrer mit einer
Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit
verfolgt, selbst wenn es zu keinerlei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gekommen ist.
- 1,1 Promille: Ab einer Blutalkoholkonzentration
von 1,1 Promille beginnt nach ständiger Rechtsprechung der Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit. Wer als Kraftfahrer so viel oder sogar noch mehr Alkohol im Blut hat, gilt allein deswegen und ohne dass der Beweis des Gegenteils möglich wäre, als unfähig, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen und macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder - wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) strafbar.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug - was ist da der Unterschied?
Mit dem Fahrverbot sollen kleinere
Verkehrsdelikte bestraft werden. Nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist
erhalten Sie Ihren Originalführerschein zurück.
Beim Führerscheinentzug wird Ihr
Originalführerschein vernichtet. Sie sollten möglichst ca. drei Monate
vor Ablauf der verhängten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen,
die Ihnen gegebenenfalls nur unter Auflagen erteilt wird.
Sofern ein Fahrverbot ausgesprochen wurde:
Verwechseln Sie nicht den Besitz des Führerscheins mit der Fahrerlaubnis.
Dass der Führerschein noch in Ihrem Besitz ist, berechtigt Sie nicht zum
Fahren eines führerscheinpflichtigen Fahrzeuges! Das Fahrverbot wird mit
der Zustellung des entsprechenden Beschlusses wirksam. Die Sperrfrist
fängt aber erst an zu laufen, wenn Sie Ihren Führerschein in amtliche
Verwahrung gegeben haben.
Übrigens: Wird die Fahrerlaubnis länger als
zwei Jahre eingezogen, ist eine erneute, zusätzliche
Führerscheinprüfung erforderlich!
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Die Medizinische-Psychologische Untersuchung (MPU)
Was heißt MPU?
Unabhängig von einer gerichtlichen
Führerscheinsperre kann das Straßenverkehrsamt unter bestimmten
Voraussetzungen (siehe weiter unten) eine MPU (im Volksmund auch
"Idiotentest") verlangen. Bei dieser Untersuchung soll
festgestellt werden, ob Sie als Kraftfahrer tauglich sind. Dazu müssen
Sie im Rahmen verschiedener Untersuchungen und Tests Eignungszweifel
ausräumen. Das ist die Voraussetzung zur Wiedererlangung der
Fahrerlaubnis.
Gründe, warum das Straßenverkehrsamt bei
Führerscheinangelegenheiten die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangt:
- Alkohol am Steuer
Sie sind in einer Kontrolle mit mehr als 1,6 Promille
aufgefallen. Man geht davon aus, dass der "gesellschaftliche
Normaltrinker" mit 1,6 Promille nicht mehr in der Lage ist
überhaupt ein Fahrzeug zu besteigen.
Sie sind mehrmals mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen
(auch unter 1,6 Promille).
- Drogenkonsum
Besteht der begründete Verdacht auf Drogenkonsum oder ist der
Konsum erwiesen, muss eine eine MPU durchgeführt werden.
- Andere Gründe
Der Wunsch nach einer vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis,
krankheitsbedingte Einschränkungen (z.B. Behinderungen), erhöhte
Anforderungen an Verkehrsteilnehmer (z.B. Busfahrer).
Was passiert bei der MPU?
Die MPU besteht im Normalfall aus einer
medizinischen Untersuchung, einem testdiagnostischen Teil und einem
Gespräch mit einem Psychologen.
- Medizinischer Teil
Hier sind vor allem die Leberfunktionswerte von Belang. Es wird
ein sogenanntes "kleines Blutbild" angefertigt. Anhand von
vier verschiedenen Messwerten wird aufgrund von Grenzwerten bestimmt,
ob Sie zuviel Alkohol trinken. Ebenso sind Schäden durch dauerhaften
Alkoholmissbrauch erkennbar.
- Testdiagnostischer Teil
Reaktions-; Leistungs- und Konzentrationstests. Außerdem Fragebögen zum Verkehrsverständnis sowie Fragen zum
Wissen über „Alkohol am Steuer“ und zum früheren und derzeitigen Alkoholkonsum.
In begründeten Einzelfällen werden auch Fragebögen zu bestimmten, für das Verhalten im Verkehr wichtigen Einstellungen verwendet.
Da geht es dann um Dinge wie Risikobereitschaft, Durchsetzungsvermögen oder Beeinflussbarkeit..
- Gespräch mit dem Psychologen
Der wichtigste Teil der MPU und gleichzeitig auch die
größte Hürde bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Der
Psychologe soll eine Prognose über Ihr zukünftiges Verkehrsverhalten
erstellen. Er versucht abzuklären, ob eine Wiederholung Ihres
Fehlverhalten wahrscheinlich ist.
Da niemand in die Zukunft blicken kann, ist dies eine denkbar
schwierige Aufgabe. Bei der Lösung bezieht sich der Psychologe
hauptsächlich auf die bekannt gewordenen Auffälligkeiten in der
Vergangenheit sowie auf die Lebensumstände in der Gegenwart.
Was ist zu tun, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen?
Ihnen wurde wegen Trunkenheit am Steuer die
Fahrerlaubnis entzogen, nun liegt es an Ihnen, ob Sie Ihren Führerschein
eines Tages zurückbekommen. Zunächst sollte Ihnen klar sein, dass
niemand anderes außer Ihnen selbst daran Schuld trägt. Sie wurden
sicherlich nicht gezwungen, betrunken Auto zu fahren.
Sie haben jetzt jedoch noch die Möglichkeit
den Schaden so gering wie möglich zu halten, indem Sie rechtzeitig aktiv
werden. Lassen Sie die Sperrfrist nicht einfach verstreichen. Ihnen steht
das Recht zu, sich vorab über die Einzelheiten der MPU zu informieren
(z.B. beim TÜV, Straßenverkehrsamt, Suchtberatungsstellen). Das nimmt
Ihnen auch etwas die Angst vor dieser Untersuchung. Nutzen Sie die
führerscheinlose Zeit, um unterstützende Maßnahmen zu ergreifen:
- Unternehmen Sie etwas in puncto
Alkoholkonsum. Leben Sie alkoholenthaltsam. Abstinente Lebensweise
wirkt sich positiv auf den gesamten Gesundheitszustand aus. Dies wird
auch bei der medizinischen Untersuchung während der MPU festgestellt.
- Besuchen Sie eine Selbsthilfegruppe für
Alkoholkranke, die sich besonders auf das Thema Alkohol im
Straßenverkehr spezialisiert hat. Achten Sie darauf, dass Sie über
den regelmäßigen (wöchentlichen) Besuch eine Bescheinigung
ausgestellt bekommen. Sie sollten beim Straßenverkehrsamt einen
Gruppenbesuch von ca. einem Jahr vorweisen können. Eine Garantie zur
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist das zwar nicht, Sie können
jedoch belegen, dass Sie sich mit der Problematik auseinandergesetzt
haben.
- Der Besuch bei einer Selbsthilfegruppe zeigt
auch dem Psychologen bei der MPU, dass Sie um eine alkoholfreie
Lebensweise bemüht sind. Für sich selbst können Sie bei den
Besuchen erkennen, wie weit Sie alkoholgefährdet oder -abhängig
sind.
- Im medizinischen Teil der MPU wird geprüft,
ob aus medizinischer Sicht die Bedenken an Ihrer Fahrerlaubnis ausgeräumt
werden können.
Schwerpunkt ist die Betrachtung
gesundheitlicher Veränderungen, die auf übermäßigen Alkohol-,
Drogen- und/oder Medikamentenkonsum hinweisen, - unter anderem durch
eine grob oberflächliche Untersuchung der grob- und feinmotorischen
Reflexe, einer Abtastung der Leber, einer visuellen und kinästhetischen
Abklärung der auf übermässigen Alkoholkonsum hinweisenden äusseren
Erscheinungsformen wie z.B. Veränderungen der Haut, Schädigung
weiterer alkoholempfindlicher innerer Organe, des Vegetativums, des
zentralen und des peripheren Nervensystems, Fingertremor, unsicherer
Seiltänzergang, usw..
Der Arzt sucht also nach Erkrankungen
und Veränderungen des Organsystems, die auf aktuellen Missbrauch
schließen lassen. Fester Bestandteil dieser Untersuchung ist
beispielsweise die Analyse der sogenannten Leberwerte (bei Alkoholauffälligkeiten
oder Drogenscreenings bei Drogen- oder Medikamentenmissbrauch) in
Hinsicht auf die Frage, ob eine alkoholtoxische Leberschädigung
vorliegt.
| Leberparameter |
Normbereich Männer |
Normbereich Frauen |
| Gamma-GT |
6 - 28 U/l |
4 - 18 U/l |
| GOT |
5 - 18 U/l |
0 - 15 U/l |
| GPT |
5 - 23 U/l |
0 - 19 U/l |
| MCV |
80 - 105 fl |
83 - 93 fl |
Seit Februar 2003 haben mehr und mehr
Labore auf das neue Messverfahren ungestellt, so dass es hin und
wieder zu Irritationen bei den Patienten führt. Der Referenzbereich
(Normwerte) hat sich verändert, so dass ein männlicher Patent mit
einem durchschnittlichen GGT von bisher ca. 12 - 15 bei einer Norm von
6 - 28 heute mit einem LW-Parameter von 30 - 36 ebenso im Mittelfeld
der neuen Norm liegt wie vordem und damit absolut kein Grund zur
Besorgnis besteht. Bei Zweifeln fragen Sie Ihren Arzt.
(Quelle: www.tbsdo.de)
- Beobachten Sie sich selbstkritisch, ändern
Sie gegebenenfalls Ihre persönlichen Lebensumstände. Zeigen Sie
nachvollziehbare und stabile Verhaltensänderungen durch eingeübte
und praxiserprobte Ablehnungstechniken, die sich über einen längeren
Zeitpunkt hinweg bewährt haben. Auch das lernen Sie bei den Besuchen
in der Selbsthilfegruppe.
- Sammeln Sie Wissen über die
Alkoholproblematik insgesamt. Informieren Sie sich über die
alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit,
alkoholbedingte Kontrollverluste, die Berechnung der Promillewerte
(auch Restalkohol) etc.
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*Folgende Zuschrift erreichte uns bezüglich
alkoholisierte Radfahrer im Straßenverkehr von einem Rechtsanwalt aus
Bonn (wir danken für die Information):
"Ein Radfahrer kann nur ab 1,6 Promille
Blutalkoholkonzentration Schwierigkeiten mit der Fahrerlaubnis bekommen.
Zwar drohen ihm im Strafverfahren weder Fahrverbot, noch
Führerscheinentzug, da er kein Kraftfahrzeug führt - gleichwohl kann
natürlich eine strafbare Trunkenheitsfahrt vorliegen. Probleme gibt es
aber regelmäßig erst ab 1,6 Promille und zwar nach Abschluss des
Strafverfahrens. Die Probleme bereitet die Fahrerlaubnisbehörde. Seit dem
01.01.1999 ist die MPU ab 1,6 Promille obligatorisch. Unter Juristen ist
es sehr umstritten, ob für Radfahrer insoweit die selben Regeln wie für
Kraftfahrer gelten können - bislang fehlen zu diesem Problem
Entscheidungen der Obergerichte (dafür sind die Gesetzesänderungen noch
zu neu). Deshalb bleibt es auch zunächst dabei, dass die MPU ab 1,6
Promille ohne wenn und aber ansteht." |
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Termine
Zuletzt aktualisiert am: 10.07.2010
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