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| Betreff: Antrag auf Mitgliedschaft im
Verein A-Connect e.V.
Vor-
und Zuname: Hans Mustermann Ich
möchte Mitglied im gemeinnützigen Verein A-Connect e.V. werden. |
Nur
E-Mails mit den vollständigen Angaben, nach oben genannten Schema werden als
Mitgliedsantrag erfasst!
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung per
E-Mail. Zudem schicken wir einen Abzug der A-Connect-Satzung per E-Mail an Sie
weiter. Sie erhalten eine Mitgliedsnummer, die sie gut aufbewahren und nicht
weitergeben sollten. Die Bestätigung und die Vereinssatzung sollten Sie sich
ausdrucken und zu Ihren Unterlagen heften.
Mailen Sie an: info@a-connect.de
Falls noch Fragen offen sind, schreiben Sie uns.
Vereinssatzung
von "A-Connect e.V."
§ 1 Name und Sitz
(1)
Der Verein führt den Namen "A-Connect e.V.".
(2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz
"eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form "e.V.".
(3) Der Verein hat seinen Sitz in 58566 Kierspe.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze des Vereins "A-Connect e.V"
(1) Zweck des Vereins ist die Selbsthilfe und Hilfestellung für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörigen bundesweit über das Medium Internet. "A-Connect e.V." will über das Problem Alkoholismus aufklären; Betroffenen und Angehörigen aus ihrer Isolation helfen und bei den ersten Schritten in die Abstinenz unterstützend beistehen. So wird der Verein die Beratung Betroffener und Angehöriger gewährleisten, wobei die Beratung aus einer Anliegenserklärung (Konfliktberatung im Chat, Telefonberatung, Beratung per E-Mail) und einer Weitervermittlung an kompetente, bereits eingerichtete, Beratungsstellen (z.B. offizielle Suchtberatungsstellen), Therapeuten und Ärzte, sowie bereits vorhandene Selbsthilfegruppen bestehen soll.Des weiteren ist es das Bestreben, Kontakte unter Betroffenen und Angehörigen zu schaffen und somit einen Erfahrungsaustausch untereinander zu ermöglichen. Dadurch soll auch die zufriedene und stabile Abstinenz gefördert werden.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch seine Präsenz im Internet (URL: www.a-connect.de). Auf den Internetseiten von "A-Connect e.V." werden umfangreiche Informationen zum Thema Alkoholismus geboten. Der integrierte Live-Chat ermöglicht Betroffenen, Angehörigen und Interessierten die unverbindliche Kontaktaufnahme, gleichzeitig ist hier ein Erfahrungsaustausch unter besagten Personengruppen möglich (ähnlich einer Selbsthilfegruppe, wobei hier das Medium Internet genutzt wird).
Direkte Kontaktaufnahme zum Verein ist für die genannten Personengruppen jederzeit unverbindlich via E-Mail möglich. Jeder Betroffene und/oder Angehörige hat die Möglichkeit, unverbindlich, kostenlos und anonym einen Kontaktwunsch in der "Kontaktbörse" von www.a-connect.de aufzugeben. Die Verwaltung und Bearbeitung der eingehenden Zuschriften übernimmt der Verein. Der Verein behält sich dabei vor, unseriöse, sittenwidrige oder politische Kontaktwünsche nicht zu veröffentlichen.
Über die Online-Tätigkeit hinausgehende Aktivitäten: Sofern möglich werden Treffen mit Betroffenen, Angehörigen und Interessierten arrangiert. Hier werden weitere Hilfestellungen ermöglicht - z.B. Besichtigung von Therapie-Einrichtungen, gemeinsame Besuche von Selbsthilfegruppen, Gespräche mit Therapeuten etc.
(2) Der Verein "A-Connect e.V" beruht auf einer privaten, unabhängigen Initiative. "A-Connect e.V." arbeitet überparteilich, ist an keine Konfession gebunden und ist keiner Glaubensgemeinschaft oder Organisation unterstellt.
(3) Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Dazu gehört auch die Unterstützung von Organisationen im In- und Ausland, deren Ziele mit denen von A-Connect e.V. identisch sind. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Eintragung in das Vereinsregister
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen worden.
§ 4 Eintritt der Mitglieder
(1)
Die Gründungsmitglieder sind Ordentliche Mitglieder.
(2) Außerordentliches Mitglied des Vereins kann jede juristische oder voll
geschäftsfähige natürliche Person werden, die die alkoholabstinente
Lebensweise befürwortet und respektiert.
(3) Die außerordentliche Mitgliedschaft entsteht durch Beitritt zum Verein.
(4) Sie ist schriftlich bzw. per E-Mail beim Vorstand zu beantragen.
(5) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Versammlung der ordentlichen Mitglieder. Sie ist nicht
verpflichtet, bei Ablehnung des Antrags des/der Antragsteller/in die Gründe
mitzuteilen. Die Außerordentliche Mitgliedschaft beginnt mit Erhalt der
schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail) durch den Vorstand. Jedes neu
aufgenommene Außerordentliche Mitglied erhält die Satzung des Vereins (auch
per E-Mail möglich).
(6) Die Ablehnung der Aufnahme ist nicht anfechtbar. Ein
Rechtsanspruch auf Außerordentliche Mitgliedschaft besteht nicht.
(7) Ein Außerordentliches Mitglied kann nach einem Jahr Vereinszugehörigkeit
auf schriftlichen Antrag hin (auch per E-Mail möglich) als Ordentliches
Mitglied aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist eine Abstimmung der
Ordentlichen Mitglieder. Mindestens 75% der ordentlichen Mitglieder müssen die
Aufnahme befürworten.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Außerordentliche sowie die Ordentliche Mitgliedschaft endet
(a)
mit dem Tod des Mitglieds,
(b) durch Austritt,
(c) durch Ausschluss,
(2) Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung erfolgen (auch via E-Mail möglich).
(3) Der Ausschluss aus dem Verein ist aus wichtigem Grund zulässig. Über den Ausschluss entscheidet die Versammlung der ordentlichen Mitglieder. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss wird mit der Beschlussfassung sofort wirksam. Er ist dem Mitglied unter Angabe des Grundes unverzüglich bekannt zu machen. Die Bekanntgabe erfolgt via E-Mail.
§ 6 Mitgliedsbeitrag/Aufnahmegebühr
(1) Höhe und Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
(2) Die Mitglieder können den Verein zusätzlich mit finanziellen Mitteln unterstützen. Dies ist jedoch jedem Mitglied freigestellt und ändert auch nichts am Status der Mitgliedschaft.
§
7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1)
Die Ordentlichen Mitglieder haben volles Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung.
(2) Die Außerordentlichen Mitglieder haben kein Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung, können aber Vorschläge und Anregungen einbringen, über
die dann die Ordentlichen Mitglieder entscheiden.
(3) Sowohl die Außerordentlichen als auch Ordentlichen Mitglieder können den
Zweck des Vereins vertreten. Handlungen im Namen des Vereins bedürfen jedoch
der Rücksprache mit dem Vorstand.
(4) Außerordentliche und Ordentliche Mitglieder verpflichten sich, alles zu
unterlassen, was dem Ansehen und den Zwecken des Vereins schadet.
§ 8 Organe des Vereins
Organe
des Vereins sind
(1) der Vorstand (§ 9)
(2) die Mitgliederversammlung (§§ 11 - 13).
§ 9 Vorstand
(1) Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Diese vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Darüber hinaus kann die Versammlung der ordentlichen Mitglieder weiteren Personen eine auf Ihr Aufgabengebiet beschränkte Vertretungsberechtigung erteilen.
(2) Sie sind einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
(3) Die Mitglieder des Vorstands müssen Ordentliche Vereinsmitglieder sein.
(4) Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer
von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des
nächsten Vorstands im Amt.
(5) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Wiederwahl ist möglich.
(6) Das Amt endet mit Ablauf der Bestellung oder mit dem Ausscheiden aus dem
Verein. Eine vorzeitige Abwahl ist nur aus wichtigem Grund möglich.
§ 10 Berufung der Mitgliederversammlung
(1)
Die Mitgliederversammlung ist zu berufen,
(a) wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens
(b) jährlich einmal, möglichst in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres
(c) bei Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands binnen drei Monaten und
(d) wenn 50% der Ordentlichen Mitglieder dies verlangen.
§ 11 Form der Berufung
(1) Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich (auch via E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen einzuladen.
§ 12 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung
(1)
Beschlussfähig ist jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung
unabhängig von der Zahl der erschienenen Ordentlichen Mitglieder.
(2) Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. (Enthaltungen und Nein-Stimmen werden nicht addiert oder auch anders
wenn gewünscht)
(3) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine
Mehrheit von 75% der anwesenden Mitgliedern erforderlich.
§ 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1)
Wahl des Vorstands.
(2) Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Vereins soweit sie nicht einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.
(3) Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins.
§ 14 Beurkundung
(1)
Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift
anzufertigen.
(2) Das Protokoll ist von einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
(3) Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Protokolle einzusehen.
§ 15 Auflösung des Vereins
(1)
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
Hierzu ist eine Mehrheit von 75% der erschienenen Mitglieder notwendig.
(2) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand oder durch die
Mitgliederversammlung bestellte Liquidatoren.
(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke
fällt das Vereinsvermögen an die DROBEL Lehrte, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte die
Einrichtung DROBEL zu entsprechenden Zeitpunkt nicht mehr existieren, so kann
eine Einrichtung gewählt werden, die ähnliche Zwecke verfolgt.
Burgdorf, 21. Februar 2001 bzw. 30. Mai 2004, Kierspe, den 29. Januar 2005
Schicken Sie uns eine E-Mail, mit folgendem Mustertext (die Musterdaten sind durch eigene Angaben zu ersetzen!!!)
| Betreff: Austritt aus dem Verein
A-Connect e.V.
Vor-
und Zuname: Hans Mustermann Ich
möchte die Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein A-Connect e.V.
beenden. |
Nur
E-Mails mit den vollständigen Angaben, nach oben genannten Schema werden als
Mitgliedsaustritt erfasst!
Der Austritt als Mitglied erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung per
E-Mail.
Termine Zuletzt aktualisiert am: 10.07.2010 © A-Connect e.V. |